Reguläre Projekte

Für große Ideen

Über die Projektförderung entscheidet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu). Sie richtet nach der LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2020/23 des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

In der LAG Zugspitz Region werden die Projekte vorbereitet und vorberaten.

Hat mein Projekt eine Chance?

Der Antragsteller muss das Projekt im Rahmen der Umsetzung als Projektträger auch betreiben. Eine Antragstellung für einen anderen ist ausgeschlossen. Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. In jedem Fall hat der Projektträger 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel einzubringen.

Projekte können auch mit einem Kooperationspartner aus einer anderen LAG umgesetzt werden.

Unmittelbare Fördervoraussetzung ist zudem ein Beitrag des Projekts zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Das Projekt muss sich in den Entwicklungs- und Handlungszielen wiederfinden. Örtlich umgesetzt werden muss das Projekt in unserem LAG-Gebiet, bei Kooperationsprojekten auch im LAG-Gebiet des Projektpartners. Unser LAG-Gebiet erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Ausnahme der Gemeinde Bad Bayersoien, die schon seit einer früheren Programmperiode Mitglied der LAG Auerbergland-Pfaffenwinkel ist.

Bevor der Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) gestellt werden kann, wird das Projekt in einer öffentlichen Sitzung unseres Entscheidungsgremiums beraten. Zuvor tragen die Antragsteller ihr Projekt in der Regel persönlich vor und können so auf ergänzende Fragen direkt antworten.

Neben einer Befürwortung durch das Entscheidungsgremium muss das Projekt bei den Projektauswahlkriterien die mindestens 19 Punkte erreichen. Die Projektauswahlkriterien beinhalten eine „Checkliste" zur nachhaltigen Ausrichtung der Projekte für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und den übergeordneten LEADER-Zielen. Sie wurden gemeinsam mit den regionalen Akteuren im Rahmen der LES-Erstellung erarbeitet und dienen als objektives Kriterium für die Projektauswahl.

Was wird nicht gefördert?

  • Projekte, die vor der Bewilligung begonnen wurden
  • Projekte, die in der gleichen oder größtenteils ähnlichen Form schon bestehen
  • Projekte, die Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften beinhalten
  • Projekte mit einem Zuschuss unter 3.000,00 EUR werden nicht bewilligt
  • Reine Sanierungsmaßnahmen
  • Umsatzsteuer

Höhe der Förderung

Projekte mit einem Zuschuss von weniger als 3.000 € werden nicht bewilligt. Die Förderung ist grundsätzlich auf 200.000 € je Projekt beschränkt. Das Entscheidungsgremium kann einen höheren Zuschuss beschließen, wenn das jeweilige Projekt zu mehr als einem Entwicklungs- und Handlungsziel innerhalb der LES beiträgt und es im Projektauswahlverfahren mindestens 80 % der Maximalpunktzahl erreicht.

Die nachfolgend genannten Fördersätze bei Einzel- und Kooperationsprojekten beziehen sich immer auf die jeweiligen förderfähigen Kosten.

Einzelprojekt

  • Produktive Investition mit Gewinnerzielungsabsicht: 40 %
  • Sonstiges Projekt: 60 %

Kooperationsprojekt

  • Produktive Investition mit Gewinnerzielungsabsicht gebietsübergreifend: gebietsübergreifend 40 %, transnational 70 %.
  • Sonstiges Projekt: gebietsübergreifend 40 %, transnational 80 %.

Sie haben eine Projektidee?

Nehmen Sie vor einer schriftlichen Antragstellung bitte Kontakt mit uns auf. So können Fragen im Vorfeld geklärt und ein reibungsloses, zügiges Verfahren ermöglicht und unnötige Mehrarbeit für Sie und uns vermieden werden.

Sollten Sie eine Idee für ein kleineres Projekt haben, ist vielleicht die "Unterstützung Bürgerengagement" etwas für Sie.

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