Bürgerengagement

Keine große Idee? Kein Problem!

Es müssen nicht immer die großen Projekte sein: Auch die vielen kleinen Ideen, mit denen aktive Bürgerinnen und Bürger die Region prägen, tragen zur Umsetzung unserer Lokalen Entwicklungsstrategie bei.

Über die Maßnahmenförderung entscheidet direkt das Entscheidungsgremium unserer LAG. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich die LAG Zugspitz Region darüber hinaus eigene Regelungen für die "Unterstützung Bürgerengagement" gegeben.

Was ist wichtig?

Der Anfragesteller muss die Einzelmaßnahme im Rahmen der Umsetzung als Initiator auch betreiben. Das Einreichen einer Anfrage für einen anderen ist ausgeschlossen. Eigenmittel sind bei Einzelmaßnahmen im Rahmen der "Unterstützung Bürgerengagement" nicht erforderlich.

Wichtigste Fördervoraussetzung ist ein Beitrag der Einzelmaßnahme zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Die Maßnahme muss sich in mindestens einem Entwicklungs- und Handlungszielen wiederfinden und das Bürgerengagement in der Region stärken.

Örtlich umgesetzt werden muss die Einzelmaßnahme in unserem LAG-Gebiet, bei Kooperationsprojekten auch im LAG-Gebiet des Projektpartners. Unser LAG-Gebiet erstreckt sich auf den gesamten Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Ausnahme der Gemeinde Bad Bayersoien, die schon seit einer früheren Programmperiode Mitglied der LAG Auerbergland-Pfaffenwinkel ist.

Die Maßnahme wird in einer öffentlichen Sitzung unseres Entscheidungsgremiums beraten. Zuvor tragen die Anfragesteller ihre Einzelmaßnahme in der Regel persönlich vor und können so auf ergänzende Fragen direkt antworten. 

Je Kalenderjahr wird nur eine Maßnahme desselben Initiators unterstützt. Im Folgejahr ist eine Einreichung wieder möglich.

Sollte Ihre Einzelmaßnahme witterungsabhängig sein, bleibt die Förderzusage bestehen, wenn die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach der Absage umgesetzt wird. Näheres wird hier in der Zielvereinbarung geregelt.

Wofür gibt es keine Förderung?

Die Unterstützung Bürgerengagement soll vor allem kleineren Vereinen, Organisationen oder Initiativen zugute kommen. Daher können bestimmte Einzelmaßnahmen nicht oder nur unter Auflagen gefördert werden:

  • Beihilfen im Sinne von Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - keine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und keine Begünstigung von Unternehmen oder Produktionszweigen

  • Projektanfragen von Kommunen, Einzelpersonen und Unternehmen

  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, laufende Betriebsausgaben, Zinsen etc.

  • Kommunale Regiearbeiten, Bauhofleistungen

  • Ausgaben für gebrauchte Technik, Austattung etc.

  • Vereinsfeiern, z. B. Grillfeste etc.

  • Kosten für Speisen und Getränke nur, wenn diese kostenlos angeboten werden

  • Geld- und Sachpreise einschließlich Auszeichnungen nur im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen; insgesamt bis zu maximal 1.000 Euro pro Wettbewerb bzw. Veranstaltung

  • Druck von Büchern, Broschüren, Karten etc. nur, wenn diese kostenlos ausgegeben werden

  • Umsatzsteuer

Wie hoch ist Förderung?

Eine Maßnahme kann hier mit maximal 2.500,00 € gefördert werden. Die genaue Höhe der Förderung beschließt das Entscheidungsgremium – sie kann auch geringer als beantragt ausfallen.

Zielvereinbarung

Sollte Ihre Maßnahme gefördert werden, wird zwischen der LAG und Ihnen als Initiator eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

Diese enthält u. a. eine Beschreibung der geplanten Maßnahme in Stichpunkten, eine Festlegung des Zeitraums für die Durchführung (Umsetzung und Nachweis durch den lokalen Akteur sowie Geldfluss durch die LAG an den lokalen Akteur muss bis 31. Dezember 2022 erfolgt sein), die Höhe der Förderung und Maßnahmen, wie die Durchführung der Maßnahme nachgewiesen wird (Bericht, bezahlte Rechnungen, Presseartikel, Bilder etc.)

Zudem können in der Zielvereinbarungen ergänzende Regelungen getrofferen werden, beispielsweise zur Verlängerung des Umsetzungszeitraums (Antrag muss mindestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglich formulierten Umsetzungszeitraums gestellt werden). Auch Regelungen zur Nachholung der Maßnahme bei Absage wegen schlechter Witterung sind bei witterungsabhängigen Maßnahmen möglich.

Der Weg zur Förderung

Vor einer schriftlichen Einreichung von Unterlagen empfehlen wir immer eine Vorbersprechung. So können Fragen im Vorfeld geklärt und ein reibungsloses, zügiges Verfahren ermöglich werden. Dieses läuft in der Regel wie folgt ab:

Der lokaler Akteur (Verein, Initiative etc.) stellt eine Anfrage an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Zugspitz Region.

Der lokale Akteur stellt die Einzelmaßnahme dem Entscheidungsgremium vor. Dieses entscheidet über die Unterstützung und die Höhe der Förderung.

Die LAG und der lokale Akteur schließen die Zielvereinbarung ab.

Der lokale Akteur setzt die Maßnahme um. Diese wird der LAG nachgewiesen (Presseartikel, Bilder etc.)

Die LAG überweist gegen Ende des Kalenderjahres die bewilligte Förderung an den lokalen Akteur.

Die LAG rechnet gegen Ende des Jahres die Zuschüsse mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) ab.

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